Ihre Ansprechpartnerin:

Marita Wenger
Leitung Haus Lea
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Adresse:
Mutter/Vater-Kind-Einrichtung Haus Lea
des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V.
Ortsverein Bremen
Kolpingstraße 2-3
28195 Bremen
Telefon: 0421 / 3 35 72 - 14
Telefax: 0421 / 3 35 72 - 33
Mail: haus.lea@skf-bremen.de
Der Weg zu uns:
Das Haus Lea liegt zentral im Schnoor und ist mit sehr vielen Straßenbahnlinien von der Station Domsheide aus in 5 Minuten zu erreichen: Dort verkehren die Linien 2, 3, 4, 5, 6 und 8 sowie mehrere Buslinien. In der Mitte der Kolpingstraße befindet sich auf der rechten Seite unser Eingang.
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Wir freuen uns über Ihre Spende:
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Ortsverein Bremen
Kontonummer: 20 113 600
Darlehenskasse Münster
Bankleitzahl: 400 602 65
Sie können hier auch direkt online spenden.
Unterstützen Sie uns durch Ihre Mitgliedschaft. Die Beiträge richten sich ganz nach dem persönlichen Leistungsvermögen.
Ganz besonders freuen wir uns über Ihre ehrenamtliche Mitarbeit.
Schwanger oder allein mit Kind? Wir bieten Ihnen Raum zum Leben und Lernen.
Sind Sie schwanger oder alleinerziehend und auf der Suche nach einer guten Lösung für sich und Ihr Kind?
Wir unterstützen Sie
- Ihr Leben eigenständig und unabhängig zu gestalten
- Ihre Mutter- bzw. Vater-Rolle wahrzunehmen
- eine Ausbildung oder Berufstätigkeit anzustreben oder fortzuführen
- im Haus Lea als junge Schwangere oder Alleinerziehende ein neues Zuhause zu finden.
ein neues Zuhause für sich und ihr Kind.
Foto: Ulrich Schwecke
Möchten Sie Kontakt und Austausch zu anderen (alleinerziehenden) Frauen (oder Männern) – bei uns haben Sie die Möglichkeit dazu.
Wir bieten Ihnen
- sechs möblierte Appartements mit eigenem Bad und Küchenzeile
- gemeinschaftliche Spiel- und Aufenthaltsräume
- individuelle Beratung in Einzelgesprächen
- Entlastung und Anleitung bei der Versorgung des Kindes
- Kinderbetreuung (gegenseitig oder professionell)
- eine Aufenthaltsdauer zwischen ein und drei Jahren
Wir möchten Ihnen und Ihrem Kind auch bei einer schwierigen Ausgangssituation eine Chance für ein gemeinsames Leben geben.
In Ausnahmefällen ist eine Aufnahme ab 16 Jahren möglich.
Die Aufnahme erfolgt nach § 19 SGB VIII, Kostenträger ist das Amt für Soziale Dienste beziehungsweise das örtliche Jugendamt.
Unsere Hilfe
Nach einer gesicherten Kostenübernahme erfolgt unsere Hilfe individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sowie unabhängig von Nationalität oder Religionszugehörigkeit.
