Chancen eröffnen

Eigenständig werden

Haus Lea - die Mutter-(Vater-)Kind-Einrichtung

Beratung Haus LeaBeratung Haus Lea

Sind Sie schwanger oder alleinerziehend und auf der Suche nach einer guten Lösung für sich und Ihr Kind? Wir möchten Ihnen und Ihrem Kind auch bei einer schwierigen Ausgangssituation eine Chance für ein gemeinsames Leben geben.

Auch alleinerziehende Väter können im Haus Lea betreut werden. Dies kommt allerdings sehr selten vor.

Wir bieten Ihnen Raum zum Leben und Lernen.
Wir unterstützen Sie darin,

  • Ihr Leben eigenständig und unabhängig zu gestalten
  • Ihre Mutter- bzw. Vater-Rolle wahrzunehmen
  • eine Ausbildung oder Berufstätigkeit aufzunehmen oder fortzuführen
  • im Haus Lea als junge Schwangere oder Alleinerziehende ein neues Zuhause zu finden.

Unsere Hilfe erfolgt individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und ist unabhängig von Nationalität oder Religionszugehörigkeit.
 

Galerie

Vor einem Einzug

Wie ist das Aufnahmealter im Haus Lea und wie lange kann ich bleiben?

Bei uns einziehen können Schwangere oder alleinerziehende Elternteile im Alter von 18 bis 35 Jahre. In Ausnahmefällen ist eine Aufnahme ab 16 Jahren möglich. Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens ein Jahr und ist auf höchstens vier Jahre begrenzt. 

Welche Schritte sind nötig, um ins Haus Lea aufgenommen zu werden?

Vereinbaren Sie telefonisch mit uns ein Informationsgespräch, um die Möglichkeiten in unserer Einrichtung  kennen zu lernen. Sollte unser Angebot für Sie in Frage kommen, findet ein offizielles Aufnahmegespräch statt. An diesem Gespräch muss ein/e Mitarbeiter/in des Amtes für Soziale Dienste (Jugendamt) teilnehmen, da das Jugendamt die Maßnahme bewilligen muss. Nur wenn alle Beteiligten einen Einzug ins Haus Lea befürworten, ist eine Aufnahme möglich. 

Wer übernimmt die Kosten und wovon lebe ich?

Kostenträger ist das Amt für Soziale Dienste (AfSD) beziehungsweise das örtliche Jugendamt. Der Lebensunterhalt wird analog dem ALG II gezahlt.

Nach § 19 SGB VIII sollen Schwangere, Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden. Dieses ist die rechtliche Grundlage für eine Kostenübernahme durch das AfSD/Jugendamt.
 

Kann ich gemeinsam mit meinem Freund einziehen?

Leider nein, da nur alleinerziehende Elternteile bei uns leben können. Nach Absprache sind uns die Partner als Gast herzlich willkommen.

  • acht möblierte Appartements mit eigenem Bad und Küchenzeile
  • gemeinschaftliche Spiel- und Aufenthaltsräume
  • Stundenweise Betreuung an Werktagen, nachts und am Wochenende telefonische Rufbereitschaft
  • individuelle Beratung in Einzelgesprächen
  • Entlastung und Anleitung bei der Versorgung des Kindes
  • Kinderbetreuung (gegenseitig oder professionell)
  • eine Aufenthaltsdauer zwischen ein und vier Jahren