Mütter und Väter

Kraft schöpfen

Kurenberatung

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Wir beraten Sie zu möglichen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen. Die Hilfe der Kurenberatung umfasst das gesamte Spektrum - vom Erstgespräch über die Hilfe bei der Antragsstellung, ggf. beim Widerspruch, bei der Vorbereitung auf die Maßnahme bis hin zu Nachsorgeangeboten.

Wenn Menschen mit geringem Einkommen den gesetzlichen Eigenanteil oder die Nebenkosten einer Kur nicht selber aufbringen können, vermitteln wir aus Spenden des Müttergenesungswerkes eine finanzielle Unterstützung.

Wir beraten Sie kostenlos und unabhängig von Ihrer Konfession.

Infos rund um das Thema Kur

Was ist eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur?

Die Mutter-Kind oder Vater-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung zur Vorsorge und Rehabilitation für Mütter oder Väter und ihre Kinder. Die Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung der Maßnahme die Kosten für den Zeitraum von drei Wochen. Verlängerungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich.
Zum therapeutischen Programm gehören:

  • medizinische und ärztliche Behandlung
  • Bewegungs- und Sportangebote
  • Gruppen- und Einzelgespräche
  • psychologische Beratung
  • Entspannungsverfahren
  • Ernährungsberatung
  • kreative und musische Angebote

Die Kinder werden von pädagogischen Fachkräften betreut; Erkrankungen und gesundheitliche Störungen werden behandelt. Für schulpflichtige Kinder gibt es einen schulunterstützenden Unterricht.

Was ist dagegen eine Mütterkur oder Väterkur?

Wenn es zur Stärkung Ihrer Gesundheit wichtig ist, allein (auch ohne Kinder) an einer Maßnahme teilzunehmen, ist eine Mütter- bzw. Väterkur für Sie das Richtige. Die Krankenkasse übernimmt bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen die Kosten für den Zeitraum von drei Wochen. Verlängerungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich. Die Kinder dürfen in der Regel nicht älter als 17 Jahre sein. Ausnahme ist, wenn ein erwachsener Behinderter zur Familie gehört, dann gibt es keine Altersgrenze.
Zum therapeutischen Programm gehören

  • medizinische und ärztliche Behandlung
  • Bewegungs- und Sportangebote
  • Gruppen- und Einzelgespräche
  • psychologische Beratung
  • Entspannungsverfahren
  • Ernährungsberatung
  • kreative und musische Angebote

Wie kann ich meine Kinder versorgen, wenn ich alleine zur Kur fahren will?

Wenn Sie alleine zur Kur fahren, ist es wichtig, dass vor Beginn der Maßnahme die Versorgung der Kinder während Ihrer Abwesenheit geklärt ist. Die Versorgung können Angehörige übernehmen, oder Sie können ergänzend eine Haushaltshilfe beantragen, soweit eines der Kinder unter 12 Jahre alt ist. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten der Haushaltshilfe auch bis zum 14. Lebensjahr.

Gibt es auch Kuren für pflegende Angehörige?

Pflegende Angehörige können stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen in speziellen Kliniken des Müttergenesungswerks durchführen.

Der zu pflegende Angehörige kann dann für diesen Zeitraum z.B. in einer Kurzzeitpflege versorgt werden.
Kostenträger für die Kur ist die Krankenkasse, für die Kurzzeitpflege die Pflegekasse. 

Wie ist der Weg zur Kur und was kostet sie mich?

Zur Beantragung einer Kur ist ein ärztliches Attest notwendig. Der Antrag und das ärztliche Attest gehen an die Krankenkasse zur Prüfung und Genehmigung. Liegen die Voraussetzungen vor, erteilen die Krankenkasse in der Regel eine Genehmigung. Bei einer Ablehnung haben Sie die Möglichkeit des Widerspruchs, auch hierbei unterstützen wir Sie. Wir beraten Sie zudem bei der Auswahl der Klinik.

Die Kosten für die Kur werden von der Krankenkasse bis auf einen Eigenanteil in Höhe von 220 € übernommen. Eine Reduzierung des Eigenanteils bei einem geringen Einkommen ist möglich und muss bei der Krankenkasse beantragt werden.
 

Wo und wie erhalte ich finanzielle Unterstützung?

Für Menschen mit einem geringen Einkommen besteht die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung aus Spendenmitteln des Müttergenesungswerks zu erhalten.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie in einer Klinik des Müttergenesungswerks ihre Kurmaßnahme durchführen und Sie vor Kurbeginn in der Beratungsstelle einen Antrag stellen.

Das Formular und weitere Informationen erhalten Sie bei uns.

Welche Angebote gibt es nach der Kur?

Nach Ihrer Kur können sie an unseren Nachsorgeangeboten teilnehmen. Wir bieten Ihnen

  • Nachsorgegespräche, Informationen zu weitergehenden Beratungs- und Hilfsangeboten vor Ort
  • Gruppenangebote als Nachsorgetag oder Nachsorgewochenende

Auch die Krankenkassen bieten Nachsorgeangebote an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

  • Beratung zu Rehabilitation und Vorsorge
  • Unterstützung bei der Auswahl einer passenden Kureinrichtung
  • Unterstützung bei der Antragstellung
  • Unterstützung beim Einlegen von Widerspruch gegen eine Ablehnung
  • Finanzielle Unterstützung aus Spendenmitteln des Müttergenesungswerks
  • Beratung über Angebote für Familienmitglieder, die zu Hause versorgt werden müssen
  • Unterstützung/ Vermittlung in Kurmaßnahmen mit Kindern mit einer Behinderung
  • Nachsorge nach dem stationären Aufenthalt